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AMNOG-Infothek

Das Gesetz zur Neuordung des Arzneimittelmarktes der gesetzlichen Krankenversicherung – AMNOG – ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Nach einem zweistufigen Prinzip wird zunächst der (Zusatz-)Nutzen von neuen innovativen Arzneimitteln durch den G-BA bewertet. In einem zweiten Schritt verhandelt der GKV-Spitzenverband mit den Arzneimittelherstellern über den Erstattungsbetrag. Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen zum Thema AMNOG.

Allgemeine Informationen

 

Das AMNOG-Verfahren
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. gibt einen ersten Überblick über die Anforderungen des AMNOG-Verfahrens an die Arzneimittelhersteller.

 

AMNOG-Monitor
Der AMNOG-Monitor liefert aktuelle, fundierte Analysen aller Beschlüsse des G-BA zur frühen Nutzenbewertung sowie eine Übersicht der verhandelten Erstattungsbeträge.

 

Nutzenbewertung

 

AMNOG – Nutzenbewertung von Arzneimitteln gemäß § 35a SGB V
Der G-BA stellt auf dieser Übersichtsseite hilfreiche Informationen für pharmazeutische Unternehmen rund um die Nutzenbewertung von Arzneimitteln zur Verfügung.

 

AMNOG-Portal
Das AMNOG-Portal des G-BA ermöglicht die elektronische Einreichung von Unterlagen zu den Verfahren der (frühen) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V.

 

Preisgebung

 

AMNOG-Verhandlungen
Der GKV-Spitzenverband verhandelt mit den Arzneimittelherstellern über Erstattungsbeträge für neue Medikamenten. Hier finden Sie eine veröffentlichte Liste der bereits verhandelten Wirkstoffe.

 


Disclaimer: Der Wegweiser Regulatorik Gesundheitswirtschaft BW stellt eine Übersicht von Informationen bezüglich regulatorischer Fragestellungen in der Gesundheitswirtschaft dar. Die im Wegweiser Regulatorik Gesundheitswirtschaft BW zur Verfügung gestellten Inhalte wurden sorgfältig recherchiert, dennoch erhebt die BIOPRO Baden-Württemberg GmbH keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die BIOPRO Baden-Württemberg GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der wiedergegebenen Informationen sowie für deren Rechtsverbindlichkeit. Der Wegweiser Regulatorik Gesundheitswirtschaft BW enthält sowohl Inhalte, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurden, als auch Links zu externen Webseiten, auf deren Inhalte die BIOPRO Baden-Württemberg GmbH keinen Einfluss hat. Für diese Inhalte ist stets der jeweilige Anbieter bzw. der Betreiber der Seite verantwortlich. Zum Datenschutz verweist die BIOPRO Baden-Württemberg auf die Datenschutzerklärung.

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