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CLP-Infothek

Die CLP-Verordnung, kurz für Classification, Labelling und Packaging von Soffen und Gemischen, ist seit dem 20. Januar 2009 in Kraft. Sie ergänzt die Gefahrenstoffrichtlinie (67/548/EWG), die Richtlinie über gefährliche Zubereitungen (1999/45/EG) und die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) mit den Zielen, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und die Gesundheit des Menschen, sowie den freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen zu gewährleisten. Nachfolgend finden Sie hierzu weiterführende Informationen.

Allgemeine Informationen

 

Die europäische CLP-Verordnung (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)

 

CLP – Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures (Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz)

 

Verständnis der CLP-Verordnung (European Chemicals Agency)

 

CLP-Verordnung (Umweltbundesamt)

 

Einstufung

 

Einstufung von Stoffen und Gemischen (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)

 

Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (European Chemicals Agency)

 

Kennzeichnung und Verpackung

 

Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)

 

Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (European Chemicals Agency)

 

Hilfreiche Anlaufstellen für Unternehmen

 

Helpdesk reach-clp-biozid (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)

 

Questions and answers (European Chemicals Agency)

 

Leitlinien und Vorlagen

Exkurs: BREXIT

 

BREXIT und die CLP-Verordnung (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)

 


Disclaimer: Der Wegweiser Regulatorik Gesundheitswirtschaft BW stellt eine Übersicht von Informationen bezüglich regulatorischer Fragestellungen in der Gesundheitswirtschaft dar. Die im Wegweiser Regulatorik Gesundheitswirtschaft BW zur Verfügung gestellten Inhalte wurden sorgfältig recherchiert, dennoch erhebt die BIOPRO Baden-Württemberg GmbH keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die BIOPRO Baden-Württemberg GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der wiedergegebenen Informationen sowie für deren Rechtsverbindlichkeit. Der Wegweiser Regulatorik Gesundheitswirtschaft BW enthält sowohl Inhalte, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurden, als auch Links zu externen Webseiten, auf deren Inhalte die BIOPRO Baden-Württemberg GmbH keinen Einfluss hat. Für diese Inhalte ist stets der jeweilige Anbieter bzw. der Betreiber der Seite verantwortlich. Zum Datenschutz verweist die BIOPRO Baden-Württemberg auf die Datenschutzerklärung.

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